Berufliche Schulen Berta Jourdan

Frankfurt am Main

Berufliche Schulen Berta Jourdan  


Informationen über die Fachoberschule

 
Fachoberschule an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan
Zielsetzung und Organisation des Unterrichts
Aufnahmevoraussetzungen
Anmeldung zum Besuch der Schule
Feststellungsprüfung
Entscheidung über die Aufnahme
Finanzierung
Rechtsgrundlage
Beratung
Anhang

Fachoberschule an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan

An den Beruflichen Schulen Berta Jourdan Frankfurt wird die Fachoberschule in der Fachrichtung Sozialwesen in einer einjährigen Vollzeitform (Form B) geführt. (Anhang A)

Mit dem Abschluss der Fachoberschule wird die allgemeine Fachhochschulreife erworben, die zum Studium an der Fachhochschule oder in jedem entsprechenden Studiengang an einer Gesamthochschule berechtigt. (Anhang B, Anhang C)

Zielsetzung und Organisation des Unterrichts

Ziel des Unterrichts ist der Erwerb der Studierfähigkeit für einen Studiengang an einer Fachhochschule. Dazu gehört die Vermittlung allgemeinbildender Inhalte ebenso wie die Einführung in fachrichtungsbezogene wissenschaftliche Inhalte und Arbeitsmethoden.

Unterrichtet wird bei 31 Wochenstunden montags bis freitags von 08:00 Uhr bis um 13:15 Uhr und an ein bis zwei Nachmittagen (Anhang D). Die Teilnahme an dem Unterricht setzt die Akzeptanz der für diese Schulform in Hessen gültigen Regeln voraus. Dazu gehört die Bereitschaft, eigenes Verhalten und eigene Haltungen zu reflektieren und weiterzuentwickeln, die regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht wie auch die Anfertigung von Leistungsnachweisen. Eine regelmäßige Berufstätigkeit ist mit den gestellten zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht vereinbar.

Das Schuljahr ist in zwei Halbjahre eingeteilt. Am Ende des ersten Halbjahres wird ein Halbjahreszeugnis ausgestellt. Die Fachoberschule endet im Juni mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Abschluss (Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis) mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen*), oder das Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe.

*) Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder durch eine staatliche Prüfung eines einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.

Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung den Mittleren Abschluss noch nicht erworben haben, benötigen eine Eignungsfeststellung der abgebenden Schule.

Berufliche Erfahrung: Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst. An die Stelle einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf treten. Es gilt, dass eine Addition von Zeiten beruflicher Erfahrungen möglich ist, wenn es sich um zusammenhängende Zeiten voller Berufstätigkeiten handelt.

In der Fachrichtung Sozialwesen kann die geforderte berufliche Erfahrung auch nachgewiesen werden durch:

  eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit - in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  in sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen oder
  in der Sozialverwaltung.

Auf diese Tätigkeiten können, entsprechend der jeweiligen Dauer jedoch höchstens ein Jahr, angerechnet werden:

  der Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres oder
  der Besuch einer auf den Mittleren Abschluss aufbauenden beruflichen Vollzeitschule oder
  ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder der Grundwehrdienst bzw. der Zivildienst.

Anmeldung zum Besuch der Schule

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. März bei der Fachoberschule erfolgen. Eine Bewerbung im Februar ist ratsam. Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsgang hervorgeht,
  Lichtbild neuesten Datums (bitte rechts oben auf den Lebenslauf kleben),
  beglaubigte Abschriften oder beglaubigte Kopien der in den Zugangsvoraussetzungen geforderten Nachweise. Das sind in der Regel:
  das Zeugnis Mittlerer Abschluss; wenn der Mittlere Abschluss erst erworben wird, dann müssen die beiden letzten Zeugnisse und eine Eignungsfeststellung der abgebenden Schule vorgelegt werden (Anmeldung über die abgebende Schule).
  der Nachweis eines Berufsabschlusses oder der beruflichen Tätigkeit,
  das Abschlusszeugnis der Berufsschule und
  eventuell Nachweise über die Ableistung von Grundwehr- / Ersatzdienst, von Schulbesuchen u. a. zur Überprüfung der Notwendigkeit der Teilnahme an einer Feststellungsprüfung,
  eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten, falls die Bewerber minderjährig sind,
  ein Nachweis der Aufenthaltserlaubnis für die Zeit des Schulbesuches, wenn Bewerber nicht die Staatsangehörigkeit eines EG-Staates besitzen.

Es können nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden. Nachweise, die nicht beglaubigt sind, gelten als nicht vorgelegt.

Sofern noch freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können auch Anmeldungen, die nach dem 31. März erfolgen, angenommen werden.

Feststellungsprüfung

Die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem ausländischen Bildungsnachweis erfolgt nach einer Feststellungsprüfung. Bei Gleichstellung des ausländischen Bildungsnachweises mit einem deutschen Zeugnis des Mittleren Abschlusses beschränkt sich die Feststellungsprüfung auf die Deutschkenntnisse.

In Zweifelsfällen (bezogen auf die Noten in den eingereichten Zeugnissen) und bei Unterbrechung des Schulbesuches um mehr als ein Jahr haben sich die Bewerberinnen und Bewerber in der Regel einer Feststellungsprüfung zu unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, die Erfüllung des Grundwehrdienstes und Zivildienstes, die Absolvierung eines sozialen oder ökologischen Jahres oder die Wahrnehmung des Erziehungsurlaubes gelten nicht als Unterbrechung. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Die Feststellungsprüfung soll ermitteln, ob von der Schülerin oder dem Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachoberschule erwartet werden kann. Zur Ermittlung der Fachkompetenz werden schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt vier Zeitstunden (Anhang E).

Die Feststellungsprüfung findet in der Regel an einem Samstag nach den Osterferien statt. Bei Erkrankung oder bei Verhinderungen, die durch den Bewerber nicht zu vertreten sind, ist bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B. Attest) eine Teilnahme am Nachtermin (im Mai / Juni) möglich. Dieser Nachtermin kann, sofern noch freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, für Anmeldungen, die nach dem 31. März erfolgen, genutzt werden.

Entscheidung über die Aufnahme

Die schriftliche Benachrichtigung der Bewerber mit der Entscheidung über die Aufnahme in eine Fachoberschule erfolgt voraussichtlich Anfang April.

Finanzierung

Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung in der Stadt-/Kreisverwaltung) in Betracht. Ein Merkblatt mit näheren Hinweisen zur Finanzierung kann bei den Beruflichen Schulen Berta Jourdan ab März des Aufnahmejahres angefordert werden.

Rechtsgrundlage

Aus der vorliegenden Information kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen vom 02. Mai 2001 - ABl. S. 299 ff.

Beratung

Der Abteilungsleiter für die Fachoberschule, Herr Kress, steht während der Sprechstunde (dienstags in der Zeit von 11:30 bis 13:00 Uhr im Raum 455, Tel. Sekretariat 069/212-35271, Tel. Durchwahl 069/212-34468) oder nach Absprache für eine Beratung zur Verfügung.

Anhang

Anhang A - Allgemeines zu Fachoberschulen

In Hessen existieren die Fachoberschulen in der zweijährigen Form (Form A) und in der einjährigen Form (Form B). Zugangsvoraussetzung bei der Form A ist ausschließlich der Mittlere Abschluss, bei der Form B sind es der Mittlere Abschluss und die berufliche Erfahrung. Die Fachoberschulen sind nach den folgenden Fachrichtungen gegliedert:

  Fachrichtung Technik mit den Schwerpunkten Maschinenbau, Elektrotechnik, Bautechnik, chemisch/physikalische Technik, Textiltechnik und Bekleidung, Informationstechnik,
  Fachrichtung Wirtschaft mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaftsinformatik,
  Fachrichtung Gestaltung
  Fachrichtung Gesundheit
  Fachrichtung Sozialwesen

Bewerberinnen und Bewerber, die die Fachoberschule direkt nach der Jahrgangstufe 10, in der sie den Mittleren Abschluss erwerben, besuchen wollen, steht die zweijährige Fachoberschule der Form A offen. Ein Verzeichnis der Fachoberschulen der Form A im Raum Frankfurt am Main mit ihren Fachrichtungen und Schwerpunkten ist in der Broschüre "Hesseninfo" der Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Hessen) zu finden.

Anhang B - Allgemeines zur Fachhochschulreife

Die Fachoberschule schließt mit der allgemeinen Fachhochschulreife ab. Die Fachhochschulreife ist somit unabhängig von der Fachrichtung und dem Schwerpunkt der Fachoberschule. Sie ist nicht fachgebunden und berechtigt bundesweit zum Studium in allen Fachrichtungen an jeder Fachhochschule.

Die allgemeine Fachhochschulreife beinhaltet nicht die fachgebundene Hochschulreife und ist daher kein so genanntes Fachabitur. Ein fachgebundener Wechsel aus einem Studiengang an einer Fachhochschule zu einem Studiengang an einer Universität oder an einer Technischen Universität ist nach dem Grundstudium an der Fachhochschule (in der Regel nach 3 Semestern) möglich. In den Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung ("NC-Fächern") ist der Übergang stark eingeschränkt. Mit der Abschlussprüfung an der Fachhochschule ist auch ein nicht fachgebundener Wechsel zu einem Studiengang an einer Universität oder an einer Technischen Universität möglich.

Außer durch den Besuch einer Fachoberschule kann in Hessen die allgemeine Fachhochschulreife auch erworben werden durch eine Externenprüfung an einer Fachoberschule (dazu kann ein gesondertes Informationsblatt angefordert werden), durch die Versetzung in die Jahrgangsstufe 13 einer gymnasialen Oberstufe mit der geforderten Punktezahl und verbunden mit dem Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit oder durch eine Zusatzprüfung an einer zweijährigen Fachschule oder durch eine Zusatzprüfung an einer zweijährigen höheren Berufsfachschule, die auf einem Mittleren Abschluss aufbaut und zu einer Berufsausbildung führt, verbunden mit dem Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit.

Ein Zugang zur Fachhochschule ohne Fachhochschulreife ist in besonderen Fällen durch das Ablegen einer gesonderten Prüfung an einer Fachhochschule möglich (Informationen über diese Prüfung für "besonders befähigte Berufstätige" erhalten Sie an den Fachhochschulen).

Anhang C - Fachhochschulen

Ausführliche Informationen über Studienmöglichkeiten an hessischen Fachhochschulen sind in der Broschüre "Studieren in Hessen" zu finden (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst).

Studienmöglichkeiten in den Studiengängen Sozialwesen, Sozialarbeit, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pflege und Pflegewissenschaften in Hessen:

FachhochschuleStudiengang
Hochschule Darmstadt
Haardtring 100
64295 Darmstadt
Soziale Arbeit
Evangelische Fachhochschule Darmstadt
Zweifalltorweg 12
64293 Darmstadt
Sozialpädagogik
Pflegewissenschaften
Fachhochschule Frankfurt am Main
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main
Pflege
Pflegemanagement (berufsbegleitender Studiengang)
Sozialarbeit
Soziale Arbeit
Fachhochschule Fulda
Marquardstraße 35
36039 Fulda
Pflege
Soziale Arbeit
Fachhochschule Wiesbaden
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197 Wiesbaden
Soziale Arbeit
Universität Gesamthochschule Kassel
Mönchebergstr.19
34125 Kassel
Soziale Arbeit

Anhang D - Rahmenstundentafel für die Fachrichtung Sozialwesen

1. Allgemeiner Lernbereich
 Wochenstunden
Deutsch4
Politik und Wirtschaft2
Englisch4
Mathematik4
Naturwissenschaften 1)2
Religion/Ethik2
Sport1
1) Biologie sowie Physik oder Chemie

2. Beruflicher Lernbereich
 Wochenstunden
Sozialwesen (Pflichtbereich)9
Sozialwesen (Wahlpflichtbereich)3
Der Unterricht wird nach Themen- und Aufgabenfeldern organisiert und jeweils in einer Note zusammengeführt.

Anhang E - Anforderungen für die Feststellungsprüfung

Die nachfolgende Übersicht soll die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung erleichtern. Aus diesen Informationen kann kein Anspruch in der Weise abgeleitet werden, dass Inhalte, die nicht angegeben sind, nicht geprüft werden können.

Deutsch:

Die Aufgabe besteht in der Regel darin, einen Sachtext (z.B. einen Zeitungsartikel) oder einen literarischen Text (z.B. eine Kurzgeschichte) zu analysieren. Dazu gehören insbesondere die Darstellung der Hauptgedanken und der sprachlichen Mittel und die Stellungnahme zu einem Problem des Textes. Die Beherrschung von Rechtschreibung und Grammatik sowie eine angemessene sprachliche Ausdrucksfähigkeit werden erwartet.

Englisch:

Mindestwortschatz (VHS) / Frage und Verneinung / Fürwörter (he, his, himself...) / Zahlwörter / Bildung und Anwendung der Zeiten (einschließlich der unregelmäßigen Zeit- und Hilfswörter) / Satzstellung / Verhältniswörter (on, in, at...) Lehrbücher: Alle Lehrbücher, die in der Erwachsenenbildung für den Aufbaukurs (VHS und andere Institutionen) benutzt werden, sowie alle Lehrbücher, die für die Jahrgangsstufen 9 und 10 gedacht sind.

Mathematik:
  • Grundrechenarten: Rechnen mit Klammer und Binomen / Rechnen mit Brüchen und Dezimalzahlen / Rechnen mit Potenzen und Wurzeln.
  • Algebra: Gleichungen mit einer Variablen / Proportionen und Prozentrechnung / Lineare Funktionen / Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen (rechnerische und zeichnerische Lösung) / gemischtquadratische Zahlengleichungen.
  • Empirische Funktionen: einfache empirische Funktionen graphisch darstellen und (Mess-)Werte aus dem Graphen ablesen.
  • Geometrie: einfache geometrische Berechnungen (Flächen- und Rauminhalte für Quadrate, Rechtecke, Dreiecke, Quader und Zylinder), Satz des Pythagoras.
  • Vermischtes: einfache Aufgaben aus der Mengenlehre (Zahlenbereiche, Schnittmengenbestimmung) / einfache Aufgaben aus Reihen und Folgen.

Als Hilfsmittel ist ein Taschenrechner zugelassen. Zur Vorbereitung eignen sich alle Lehrbücher, die für die Jahrgangsstufen 9 und 10 gedacht sind.


Stand: Dezember 2006

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