Berufliche Schulen Berta Jourdan

Frankfurt am Main

Berufliche Schulen Berta Jourdan  


Fachschule für Heilpädagogik

Zurzeit findet in diesem Bereich keine Ausbildung statt!

Wege zum Berufsabschluss

Staatlich anerkannte Heilpädagogin
Staatlich anerkannter Heilpädagoge


Grundstruktur der Ausbildung
Der Weg zum Berufsabschluss
Zugangsvoraussetzungen
Aufnahmetermine
Anmeldung zur Ausbildung
Beratung
Stundentafel
Fachhochschulreife
Finanzierung
Rechtsgrundlage

In den Praxisfeldern, in denen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen tätig sind, geht es um die Erziehung, Bildung, Förderung und Begleitung

  • von Menschen jeden Alters mit Behinderungen,
  • von Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten und Beeinträchtigungen und um
  • Jugendliche und Heranwachsende mit Verhaltensauffälligkeiten und Störungen.

Heilpädagogik ist Teil der Allgemeinen Pädagogik. Auf der Grundlage einer ganzheitlichen Sicht strebt sie

  • Normalisierung
  • soziale Integration
  • Selbstbestimmung
  • Befähigung und Ermächtigung
  • ethische und rechtliche Gleichstellung

der Menschen mit Behinderungen an. Sie ist Erziehung, Förderung, Entwicklungs- und Lebensbegleitung unter erschwerten Bedingungen.

  

Integration im Kindergarten
(Foto: Archiv)

In § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilpädagogik des Landes Hessen heißt es: "Ziel der Ausbildung an der Fachschule für Heilpädagogik ist die Vermittlung von theoretischen und praktischen Kenntnissen, Einsichten und Handlungsfähigkeiten, die erforderlich sind, um beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene heilpädagogisch zu fördern."

Beispiele für Felder und Institutionen, in denen Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen tätig sind:

  • Frühförderstellen, sozialpädiatrische Zentren und Ambulanzen,
  • Kindertageseinrichtungen und Horte, Integrative Kindertagesstätten, Heilpädagogische- und Sonderpädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Familienunterstützende Dienste
  • Schulen mit besonderen Aufgaben (z.B. Schulen für Erziehungshilfe, für Körperbehinderte, für Praktisch Bildbare)
  • Berufsbildungs- und Berufsförderwerke
  • Stationäre und teilstationäre Wohnheime und Wohngruppen der Behindertenhilfe
  • Ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe
  • Freie Praxen

Grundstruktur der Ausbildung

Die Ausbildung an der Fachschule für Heilpädagogik ist eine weiterführende Ausbildung für sozialpädagogische und sozialpflegerische Fachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung.

Die Ausbildung an der Fachschule für Heilpädagogik (Vollzeitunterricht nach Stundentafel) dauert drei Halbjahre.

Eine Teilzeitausbildung (5 Halbjahre) wird an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan gegenwärtig nicht angeboten.

Die Teilnahme an der Ausbildung an der Fachschule für Heilpädagogik setzt die Akzeptanz der für Fachschulen in Hessen gültigen Regeln voraus. Dazu gehören

  • die Bereitschaft, berufliche Vorerfahrung in den Unterricht einzubringen und zu reflektieren,
  • eigene Haltungen und Einstellungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln,
  • die regelmäßige und aktive Mitgestaltung des Unterrichtsprozesses, die Teilnahme an Hospitationen, Vorhaben und Praktika,
  • das Studium von Theorien und Konzepten heilpädagogischer Arbeit und die Auseinandersetzung mit diesen
  • die Anfertigung von Leistungsnachweisen,
  • die kooperative Entwicklung und Erprobung theoretisch fundierter Handlungsstrategien,
  • die Teilnahme an der Staatlichen Abschlussprüfung.

Eine regelmäßige Berufstätigkeit neben der Ausbildung in Vollzeitform ist mit den gestellten Anforderungen nicht vereinbar.

Der Weg zum Berufsabschluss

Besuch der Fachschule für Heilpädagogik während der Dauer von 3 Halbjahren in Vollzeitform. Während er schulischen Ausbildung finden Besichtigungen, Hospiationen, Übungen, Projektarbeit und ein mehrwöchiges Praktikum statt.

Der Unterricht findet in festen Klassen und Lerngruppen statt, in der Regel in Unterrichtsstunden von 45 Minuten, zusammengefasst zu Blockstunden von 90 Minuten. Es gilt die Ferienordnung der öffentlichen Schulen in Hessen.

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung und einem Kolloquium abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

a. Abgeschlossene Berufsausbildung: Staatliche Anerkennung oder Diplom als Erzieher/in, Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin.
b. Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis nach der Staatlichen Anerkennung oder dem Diplom in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen.
c. Nachweis einer einschlägigen praktischen Tätigkeit von mindestens 400 Stunden unmittelbar vor dem Ausbildungsbeginn, wenn die letzte fachliche Berufspraxis länger als 5 Jahre zurück liegt.
d. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine andere als die in a. genannte abgeschlossene Ausbildung als gleichwertige Zugangsvoraussetzung anerkannt werden. In Betracht kommen Abschlüsse und Berufserfahrung in einem pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf in der entsprechenden Qualifikationsstufe. Die Entscheidung über die Zuerkennung der Zugangsvoraussetzungen liegt beim Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main. Die Antragstellung erfolgt über die Schule.
e. Gesundheitliche Eignung

Aufnahmetermine

Ein neuer Ausbildungsgang beginnt immer dann, wenn der vorhergehende abgeschlossen ist. Da die gesamte Ausbildung 3 Halbjahre umfasst, ergeben sich daraus wechselnde Termine zu Beginn des Schulhalbjahres (1. Februar) oder des Schuljahres.

Die nächsten Aufnahmetermine an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan sind:

7. August 2001
1. Februar 2003
August 2004
1. Februar 2006

Anmeldung zur Ausbildung

Die Aufnahme in die Fachschule für Heilpädagogik soll 6 Monate vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Spätere Bewerbungen werden berücksichtigt, wenn noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Dem Aufnahmeantrag an die Beruflichen Schulen Berta Jourdan - Fachschule für Heilpädagogik - Adlerflychtstraße 24, 60318 Frankfurt am Main sind folgende Nachweise beizufügen:

a. Lebenslauf in tabellarischer Form.
b. Lichtbild neuesten Datums.
c. Zeugnis der Staatlichen Anerkennung / des Diplom der sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Vorausbildung in beglaubigter Kopie.
d. Nachweise der beruflichen Erfahrung in beglaubigter Kopie im oben dargestellten Umfang, gegebenenfalls ist eine Zwischenbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die noch fehlende Berufserfahrung bis zum Beginn der Ausbildung erworben wird.
e. Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung soll frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung.

Verbindliche Zusagen über die Aufnahme werden spätestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt.

Sämtliche Zusagen erfolgen bei Bewerbern, die zur Zeit der Bewerbung die Aufnahmevoraussetzungen noch nicht erfüllen unter dem Vorbehalt des Nachweises der Voraussetzungen spätestens am Tag der Aufnahme in die Schule.

Beratung

Bitte beachten Sie das Angebot einer individuellen Beratung.

Stundentafel

RahmenstundentafelWochenstunden verteilt auf 3 HalbjahreGesamtstunden
Pflichtfächer - Theoretische Grundlegung insgesamt 780
Heilpädagogik19380
Psychologie8160
Medizin5100
Recht480
Religion / Religionspädagogik360
Pflichtfächer - Methoden und spezielle Verfahren insgesamt 600
Kommunikation und Beratungmindestens 4mindestens 80
Musik / Rhythmikmindestens 4mindestens 80
Kunst / Gestaltenmindestens 4mindestens 80
Motopädagogikmindestens 4mindestens 80
Spielpädagogikmindestens 4mindestens 80
Wahlpflichtfach
Festlegung für die Beruflichen Schulen Berta Jourdan: Verhaltensauffälligkeiten / Psychische Behinderungen
6120
Wahlfächer (zur Ergänzung und Vertiefung)260
Fachpraktische Ausbildung (in Verbindung mit heilpädagogischen / sonderpädagogischenEinrichtungen) 420 Zeitstunden

Fachhochschulreife

Die bundesweit gültige Studienberechtigung für alle Fachrichtungen an Fachhochschulen kann durch Besuch von Zusatzkursen in Mathematik und eine Zusatzprüfung in diesem Fach erworben werden. Eine entsprechende Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist in Vorbereitung.

Studierende, die mit der Ausbildung im Schuljahr 2001 / 2002 beginnen, erhalten mit der Staatlichen Anerkennung die in Hessen gültige Fachhochschulreife für alle Studienfächer.

Finanzierung

Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Studentenwerk Frankfurt - Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Arbeitsamt, BfA) in Betracht.

Eine regelmäßige Berufstätigkeit neben der Ausbildung ist mit dem zeitlichen Umfang (34 Wochenstunden Unterricht) und den inhaltlichen Anforderungen nicht vereinbar.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilpädagogik des Landes Hessen vom 13. März 1992 (Abl. 1992 S. 254 ff) in der Fassung vom 19.12.1997.

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