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Sozialpädagogische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Erzieherin - Staatlich anerkannter Erzieher werden an Fachschulen für Sozialpädagogik ausgebildet, der Werdegang entspricht der einer Technikerin oder eines Meisters. Das Anfangsgehalt einer Erzieherin / eines Erziehers (unverheiratet, keine Kinder) in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes (z.B. in einer Städtischen Kindertagesstätte) beträgt ungefähr 1.790,-- brutto.
Grundstruktur der Ausbildung 
- Mindestens Mittlerer Abschluss (entsprechend dem Realschulabschluss)
- Berufliche Vorerfahrung durch Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Staatlich geprüfte Sozialassistentin - Staatlich geprüfter Sozialassistent) oder Nachweis anderer beruflicher und sozialer Vorerfahrungen von mindestens drei Jahren und erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung
- Zwei Jahre Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik (Vollzeitunterricht nach Stundentafel)
- Ein Jahr Berufspraktikum (Tätigkeit in einer Sozialpädagogischen Einrichtung mit Anleitung, Schulische Begleitung)
Die Teilnahme an der Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik setzt die Akzeptanz der für diese Schulform in Hessen gültigen Regeln voraus. Dazu gehört die Bereitschaft, eigenes Verhalten und eigene Haltungen zu reflektieren und weiterzuentwickeln, die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, die Anfertigung von Leistungsnachweisen, die Ableistung der Praktika und der Hospitationen, das Kennenlernen und die Auseinandersetzung mit Theorien und Konzepten sozialpädagogischer Arbeit und die kooperative Entwicklung theoretisch fundierter Handlungsstrategien.
Eine regelmäßige Berufstätigkeit ist mit den gestellten zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht vereinbar.
Drei Wege zum Berufsabschluss 
Die Fachschule für Sozialpädagogik der Beruflichen Schulen Berta Jourdan bietet - entsprechend der Vorkenntnisse und der Vorerfahrungen - verschiedene Qualifizierungswege:
Erster Weg:
Einstieg in den ersten Ausbildungsabschnitt nachdem die Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen wurden und nach erfolgreicher Teilnahme an dem Auswahlverfahren: 2 Jahre Besuch der Fachschule in Vollzeitform, 1 Jahr Berufspraktikum
Zweiter Weg:
Einstieg in den zweiten Ausbildungsabschnitt nach erfolgreicher Teilnahme an der Überprüfung des Vorwissens und der sozialpädagogischen Vorerfahrungen für Bewerber/innen, die über erheblich mehr Vorerfahrungen und Vorkenntnisse verfügen, als dies für den Einstieg in den ersten Ausbildungsabschnitt gefordert wird: 1 Jahr Besuch der Fachschule in Vollzeitform, 1 Jahr oder 6 Monate Berufspraktikum
Dritter Weg:
Spezielles Bildungsangebot für Bewerberinnen und Bewerber, die im Ausland pädagogische und / oder sozialwissenschaftliche Qualifikationen erworben haben. Die Aufnahme setzt die erfolgreiche Teilnahme an der Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache voraus: 2 Jahre Besuch der Fachschule in Vollzeitform (3 Tage in der Woche theoretischer Unterricht in der Schule, 2 Tage in der Woche fachpraktische Ausbildung in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen), 1 Jahr Berufspraktikum.
Zugangsvoraussetzungen 
Allgemeinbildung
Mittlerer Abschluss (Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen oder Zeugnis der Fachschulreife oder Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder ein als gleichwertig vom Staatlichen Schulamt anerkanntes Zeugnis.)
Berufliche Erfahrung
- Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent
- oder Abschluss einer sozialen oder sozialpädagogischen oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Auf die geforderte Berufstätigkeit werden angerechnet: Eine abgeschlossene Berufsausbildung, erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren, ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren, förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen, die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, der Grundwehrdienst oder Zivildienst, ein Auslandsaufenthalt als Au-pair bis zur Dauer von 12 Monaten, einschlägige Berufstätigkeit.
Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über sozialpädagogische Erfahrungen.
Gesundheitliche Eignung
Beratung 
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Bitte beachten Sie das Angebot einer individuellen Beratung.
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Anmeldung zur Ausbildung 
Bewerbungstermin zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist
der 15. Februar des Aufnahmejahres. (Aufnahme solange noch freie Plätze; bitte bewerben Sie sich.)
Nur die rechtzeitig vorgelegte Bewerbung sichert die Teilnahme am Aufnahmeverfahren.
Nach diesem Termin werden weitere Bewerbungen entgegengenommen und in einer Warteliste geführt, wenn zu erwarten ist, dass nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
Liegen zum 15. Februar mehr Bewerbungen vor, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Nähere Erklärungen erfolgen mit der Einladung zum Auswahlverfahren.
Dem Aufnahmeantrag an die Beruflichen Schulen Berta Jourdan - Fachschule für Sozialpädagogik - Adlerflychtstraße 24, 60318 Frankfurt am Main sind folgende Nachweise beizufügen:
| a. | Lebenslauf in tabellarischer Form | | b. | Lichtbild neuesten Datums | | c. | Zeugnis des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Abschluss) in beglaubigter Kopie | | d. | Nachweise der beruflichen Erfahrung in beglaubigter Kopie im oben dargestellten Umfang, gegebenenfalls ist eine Zwischenbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die noch fehlende Berufserfahrung bis zum Beginn der Ausbildung erworben wird. | | e. | Eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Bewerber bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder an einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen hat. | | f. | Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung soll frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung. |
Verbindliche Zusagen über die Aufnahme zum Schuljahresbeginn des gewünschten Jahres werden - sofern die Bewerbung bis 15.2. vorgelegen hat - im März erteilt.
Sämtliche Zusagen erfolgen bei Bewerbern, die zur Zeit der Bewerbung die Aufnahmevoraussetzungen noch nicht erfüllen unter dem Vorbehalt des Nachweises der Voraussetzungen spätestens am Tag der Aufnahme in die Schule.

Foto: Archiv
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Stundentafel 
Stundentafel für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt:
| Lernbereiche und Fächer | Unterrichtsstunden |
| (40 Unterrichtstunden entsprechen einer Unterrichtsstunde pro Woche) | 1. Abschnitt | 2. Abschnitt | Gesamt |
| Gesellschaft und Kultur |
| Deutsch | 80 | 80 | 160 |
| Englisch | 80 | 80 | 160 |
| Soziologie / Politik | 80 | 80 | 160 |
| Religion, Religionspädagogik / Ethik | - | 80 | 80 |
| Sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische Praxis |
| Sozialpädagogische Grundlagen | 240 | 160 | 400 |
| Sozialpädagogische Konzepte und Strategien | 80 | 80 | 160 |
| Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik | 40 | 40 | 80 |
| Religionspädagogik, Religion / Ethik | 80 | - | 80 |
| Recht / Organisation / Verwaltung | 80 | 80 | 160 |
| Medien sozialpädagogischen Handelns |
| AV-Medien | 480 Stunden Grundbildung, in jedem Bereich mindestens 60 Stunden | 320 Stunden Projektarbeit | Insgesamt 800 Stunden |
| Bewegung |
| Gestaltung |
| Kinder- und Jugendliteratur |
| Musik |
| Spiel |
| Sozialpädagogisches Handeln |
| Sozialpädagogische Praxis | Begleit- oder Blockpraktika | 460 * |
Wahlpflichtfächer: (2 nach Wahl) Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern Sozialpädagogische Arbeit im außerschulischen Bereich Sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe Sozialpädagogische Arbeit mit Menschen mit Behinderungen Sozialpädagogische Arbeit im interkulturellen Bereich | - | je 120 | 240 |
| Wahlfächer zur Ergänzung und Vertiefung | 80 | 80 | 160 |
* Die Fachpraktische Ausbildung erfolgt in mehreren Institutionen, die sich hinsichtlich des Trägers, der Konzeption, des Einzugsgebietes, der Kinder und Jugendlichen und anderen Faktoren unterscheiden.
Berufspraktikum 
Die erfolgreich abgelegte Theoretische Prüfung am Ende des Zweiten Ausbildungsabschnittes eröffnet den Zugang zum Dritten Ausbildungsabschnitt. Das Berufspraktikum wird durch angeleitete Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgeleistet und von der Schule durch 4 Wochenstunden Unterricht und durch Praxisbesuche begleitet. Das Praktikum dauert in der Regel 12 Monate. Die Vergütung während des Berufspraktikums beträgt ca. 1.020,--
Bei Studierenden, die vor Beginn der Ausbildung über die Zugangsvoraussetzungen hinaus 3 Jahre sozialpädagogische Praxis erworben und die theoretische Abschlussprüfung mit mindestens der Note befriedigend bestanden haben, können das Berufspraktikum auf 6 Monate verkürzen.
Bei der Wahl der Ausbildungsstelle ist die Zustimmung der Schule erforderlich, sie wird erteilt, wenn die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung erfüllt sind.
Gegen Ende dieses Ausbildungsabschnittes findet die Methodische Prüfung statt, nach bestandener Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer die Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
zuerkannt.
Fachhochschulreife 
Die bundesweit gültige Studienberechtigung für alle Fachrichtungen an Fachhochschulen kann durch Besuch von Zusatzkursen in Mathematik und eine Zusatzprüfung in diesem Fach erworben werden.
Berufsperspektiven 
Gesicherte Prognosen über die Einstellungschancen für sozialpädagogische Fachkräfte in den nächsten Jahren stehen nicht zur Verfügung, gegenwärtig werden im Raum Frankfurt sozialpädagogische Fachkräfte gesucht.
Der Bedarf von Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern bleibt hoch - entscheidend für die Einstellungschancen sind die gesellschaftliche Entwicklung und die Bereitstellung öffentlicher Mittel für diese Arbeit. Konkrete Pläne zur Erweiterung des sozialpädagogischen Angebotes mit der Folge eines erhöhten Bedarfes an Fachkräften (zum Beispiel zur Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren, Erweiterung der Betreuungsangebote) bestehen.
Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin / zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen an der Fachschule für Heilpädagogik nach mindestens 2 Berufsjahren als Staatlich anerkannte Erzieherin / als Staatlich anerkannter Erzieher erweitert die Tätigkeitsfelder um die heilpädagogische Arbeit mit Menschen aller Altersgruppen mit besonderen Beeinträchtigungen.

Foto: Archiv
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Finanzierung 
Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Studentenwerk Frankfurt - Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Arbeitsamt) in Betracht.
Eine regelmäßige Berufstätigkeit neben der Ausbildung ist mit dem zeitlichen Umfang (34 Wochenstunden Unterricht) und den inhaltlichen Anforderungen nicht vereinbar.
Ein Merkblatt mit näheren Hinweisen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Ausbildung kann bei den Beruflichen Schulen Berta Jourdan ab Ende März des Aufnahmejahres angefordert werden.
Rechtsgrundlage 
Aus dieser Information können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik in Hessen vom 12.2.1999 (ABl. S. 240) in der Fassung vom 27.1.2003 mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt).
Stand: März 2009
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