Fachschule für Sozialwirtschaft
Wege zum Berufsabschluss
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
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Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Menschen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit eigenverantwortlich Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen und Behinderungen erschwert ist, assistieren, begleiten, betreuen, pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation fördern.
Sozialpflegerische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger werden an Fachschulen für Sozialwirtschaft ausgebildet, der Werdegang entspricht der einer Technikerin oder eines Meisters. Der Anfangsgehalt einer Heilerziehungspflegerin / eines Heilerziehungspflegers in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes beträgt ungefähr 1.790,-- brutto.
Grundstruktur der Ausbildung 
- Mindestens Mittlerer Abschluss (entsprechend dem Realschulabschluss)
- Berufliche Vorerfahrung durch Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von zwei Jahren Dauer (z.B. Staatlich geprüfte Sozialassistentin - Staatlich geprüfter Sozialassistent) oder Nachweis anderer beruflicher und sozialer Vorerfahrungen von mindestens drei Jahren und erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung
- Zwei Jahre Besuch der Fachschule für Sozialwirtschaft (Vollzeitunterricht nach Stundentafel) mit abschließender theoretischer Prüfung
- Ein Jahr Berufspraktikum (Kooperation der Lernorte Praxis und der Lernorte Fachschule - Tätigkeit in einer Sozialpflegerischen Einrichtung mit Anleitung im Rahmen eines Praktikantenvertrages, schulische Begleitung) mit abschließender methodischer Prüfung
Die Teilnahme an der Ausbildung an der Fachschule für Sozialwirtschaft setzt die Akzeptanz der für diese Schulform in Hessen gültigen Regeln voraus. Dazu gehört die Bereitschaft, eigenes Verhalten und eigene Haltungen zu reflektieren und weiterzuentwickeln, die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, die Anfertigung von Leistungsnachweisen, die Ableistung der Praktika und der Hospitationen, das Kennenlernen und die Auseinandersetzung mit Theorien und Konzepten sozialpflegerischer Arbeit und die kooperative Entwicklung theoretisch fundierter Handlungsstrategien.
Eine regelmäßige Berufstätigkeit ist mit den gestellten zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen nicht vereinbar.
Zugangsvoraussetzungen 
Allgemeinbildung
Mittlerer Abschluss (Abschlusszeugnis der Realschule oder Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule in Hessen oder Zeugnis der Fachschulreife oder Versetzungszeugnis nach Klasse 11 einer gymnasialen Oberstufe oder ein als gleichwertig vom Staatlichen Schulamt anerkanntes Zeugnis.)
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen diesen als gleichwertig mit dem mittleren Abschluss nach deutschen Schulsystem anerkennen lassen.
Zusätzlich sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage des Mittelstufendiploms nach den Richtlinien des Goethe-Instituts oder durch erfolgreiche Teilnahme an einer Überprüfung der Sprachkenntnisse im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in die Schule nachzuweisen.
Berufliche Erfahrung
- Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent
- oder Abschluss einer sozialen oder sozialpflegerischen oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und sozialpflegerischer Erfahrung voraus. Auf die geforderte Berufstätigkeit werden bis zu jeweils 2 Jahren angerechnet:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung, förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen, die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, der Grundwehrdienst oder Zivildienst, eine einschlägige, abgeschlossene Helferausbildung, ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II, ein Auslandsaufenthalt als Au-pair, die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen oder behinderten Person, einschlägige Berufstätigkeit.
Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über sozialpflegerische Erfahrungen.
Gesundheitliche Eignung
Beratung 
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Bitte beachten Sie das Angebot einer individuellen Beratung.
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Anmeldung zur Ausbildung 
Bewerbungstermin zur Aufnahme in die Fachschule für Sozialwirtschaft ist der
15. Februar des Aufnahmejahres.
Dem Aufnahmeantrag an die Beruflichen Schulen Berta Jourdan - Fachschule für Sozialwirtschaft - Adlerflychtstraße 24, 60318 Frankfurt am Main sind folgende Nachweise beizufügen:
| a. | Lebenslauf in tabellarischer Form | | b. | Lichtbild neuesten Datums | | c. | Zeugnis des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses (Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Abschluss) in beglaubigter Kopie | | d. | Nachweise der beruflichen Erfahrung in beglaubigter Kopie im oben dargestellten Umfang, gegebenenfalls ist eine Zwischenbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die noch fehlende Berufserfahrung bis zum Beginn der Ausbildung erworben wird. | | e. | Eine schriftliche Erklärung darüber, ob der Bewerber bereits eine Fachschule für Sozialwirtschaft besucht oder an einem Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwirtschaft teilgenommen hat. | | f. | Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung soll frühestens zwei Monate vor Schulbeginn, spätestens bei der Einschulung vorgelegt werden. Erteilte Aufnahmezusagen gelten unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung. |
Verbindliche Zusagen über die Aufnahme zum Schuljahresbeginn des gewünschten Jahres werden - sofern die Bewerbung bis 15.2. vorgelegen hat - im März erteilt, danach im Anschluss an die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen.
Sämtliche Zusagen erfolgen bei Bewerbern, die zur Zeit der Bewerbung die Aufnahmevoraussetzungen noch nicht erfüllen unter dem Vorbehalt des Nachweises der Voraussetzungen spätestens am Tag der Aufnahme in die Schule.
Stundentafel 
Stundentafel für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt:
| Lernbereiche und Fächer | Unterrichtsstunden |
| (40 Unterrichtstunden entsprechen einer Unterrichtsstunde pro Woche) | 1. Abschnitt | 2. Abschnitt | Gesamt |
| Berufsübergreifender Lernbereich |
| Deutsch | 80 | 80 | 160 |
| Englisch | 80 | 80 | 160 |
| Politik und Wirtschaft | 40 | 40 | 80 |
| Religion / Ethik | 40 | 40 | 80 |
| Berufsbezogener Lernbereich |
| Sozialwissenschaftliche Grundlagen | 240 | 160 | 400 |
| Pflegerische, ernährungswissenschaftliche und medizinische Grundlagen | 280 | 120 | 400 |
| Konzepte und Methoden sozialpflegerischen und hauswirtschaftlichen Handelns | 160 | 360 | 520 |
| Konzepte, Methoden und Medien sozialpädagogischen Handelns | 160 | 160 | 320 |
| Organisation / Informationstechnik / Verwaltung | 80 | 80 | 160 |
| Berufs- und Sozialrecht / Berufskunde | 80 | 80 | 160 |
| Unterrichtsstunden insgesamt: | 1240 | 1200 | 2440 |
| Sozialpflegerisches Handeln / Praktika | 460 |
| Zusatzangebot zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik | 120 | 120 | 240 |
* Die Fachpraktische Ausbildung erfolgt in mehreren Institutionen, die sich hinsichtlich des Trägers, der Konzeption, des Einzugsgebietes, der Klientel und anderen Faktoren unterscheiden.
Berufspraktikum 
Die erfolgreich abgelegte Theoretische Prüfung am Ende des Zweiten Ausbildungsabschnittes eröffnet den Zugang zum Dritten Ausbildungsabschnitt. Das Berufspraktikum wird durch angeleitete Tätigkeit in einer sozialpflegerischen Einrichtung abgeleistet und von der Schule durch 4 Wochenstunden Unterricht und durch Praxisbesuche begleitet. Das Praktikum dauert in der Regel 12 Monate. Die Vergütung während des Berufspraktikums beträgt ca. 1.020,--
Bei der Wahl der Ausbildungsstelle ist die Zustimmung der Schule erforderlich, sie wird erteilt, wenn die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung erfüllt sind.
Gegen Ende dieses Ausbildungsabschnittes findet die Methodische Prüfung statt, nach bestandener Prüfung wird dem Prüfungsteilnehmer die Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
zuerkannt.
Fachhochschulreife 
Die bundesweit gültige Studienberechtigung für alle Fachrichtungen an Fachhochschulen kann durch Besuch von Zusatzkursen in Mathematik und eine Zusatzprüfung in diesem Fach erworben werden.
Berufsperspektiven 
Gesicherte Prognosen über die Einstellungschancen für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger in den nächsten Jahren stehen nicht zur Verfügung, da es bisher diese Ausbildung im Raum Frankfurt am Main nicht gegeben hat.
In Kontakten mit Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde ein lebhaftes Interesse an der Ausbildung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit deutlich.
Finanzierung 
Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Studentenwerk Frankfurt - Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Arbeitsamt) in Betracht.
Eine regelmäßige Berufstätigkeit neben der Ausbildung ist mit dem zeitlichen Umfang (34 Wochenstunden Unterricht) und den inhaltlichen Anforderungen nicht vereinbar.
Rechtsgrundlage 
Aus dieser Information können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Rechtsgrundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwirtschaft in Hessen vom 23.6.2003 (ABl. S. 487) mit den Richtlinien für das Berufspraktikum (Dritter Ausbildungsabschnitt).
Stand: Februar 2008
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