Berufliche Schulen Berta Jourdan

Frankfurt am Main

Berufliche Schulen Berta Jourdan  


Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Informationen über die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz


(Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschule für Sozialassistenz vom 29. Juli 2000, ABL. 8/00 Seite 791 ff)

   
Grundstruktur der Ausbildung
Beratung
Stundentafel
Aufnahmevoraussetzungen
Anmeldung / Aufnahme
Finanzierung
Praktika / Schwerpunktbildung
Prüfungen / Berufsabschluss

Grundstruktur der Ausbildung

Ziel der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz ist die Vermittlung von Basisqualifikationen im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich.

Mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent erwirbt man die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher (Fachschule für Sozialpädagogik), zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin / zum Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Fachschule für Sozialwirtschaft) und zum Besuch der Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen Form B (Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife in einem Jahr).

Die Ausbildung informiert und orientiert im sozialen Berufsfeld, der Abschluss öffnet Wege in weiterführende soziale, medizinische und pflegerische Ausbildungen wie z.B. Gesundheitspflegerin / Gesundheitspfleger, Altenpflegerin / Altenpfleger, Logopädin / Logopäde, Physiotherapeutin / Physiotherapeut, Ergotherapeutin / Ergotherapeut.

Das erste Ausbildungsjahr findet in der Schule statt und es werden 2 Praktika in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt.

Im 2. Jahr der Ausbildung erfolgt eine Schwerpunktbildung in den Bereichen

  Sozialpädagogik
  Sozialpflege

Beide Schwerpunkte werden an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan angeboten.

Im zweiten Ausbildungsjahr arbeitet man dann an 3 Tagen in der Woche im gewählten Schwerpunkt in einer sozialpädagogischen oder in einer sozialpflegerischen Einrichtung und an 2 Tagen wird die Schule besucht.

Beratung

Jeden Dienstag in der Zeit von 11.30 bis 13.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, sich von der Abteilungsleiterin der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz, Frau Meichsner, an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan beraten zu lassen.

Stundentafel

FächerWochenstunden
1. Ausbildungsjahr
Wochenstunden
2. Ausbildungsjahr
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch22
Politik/Wirtschaftskunde11
Religion/Ethik11
Informationstechnische Grundbildung /EDV2-
Fremdsprache11
Berufsbezogener Lernbereich
Anthropologie42
Grundlagen der Theorie und Praxis der Sozialpädagogik und Sozialpflege
- Körper und Bewegung2-
- Erziehung4-
- Pflege4-
- Ernährung und Haushaltsführung4-
- Gestaltung der Lebensumswelt4-
Theorie und Praxis des gewählten Schwerpunktes 7
Berufspraxis im gewählten Schwerpunkt (Zeitstunden) Organisationsform: 21 Std. an 3 Tagen pro Woche-21
Praxisreflexion-2
Wahlfächer44

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt den Mittleren Abschluss voraus, der maximal 1x die Note 4 in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik beinhaltet. Der Mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:

1. das Abschlusszeugnis der Realschule
2. das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe oder
3. das Abschlusszeugnis einer Höheren Berufsfachschule im Lande Hessen oder
4. ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

In die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz kann man nur aufgenommen werden, wenn man zu Beginn des Schuljahres noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Die gesundheitliche Eignung für diese Ausbildung ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die auch den Nachweis über den Röteln-Titer beinhalten muss, nachzuweisen. Die dadurch entstehenden Kosten hat die Bewerberin bzw. der Bewerber selbst zu tragen.

Anmeldung / Aufnahme

Die Bewerbung zur Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz muss bis zum 30. April des Aufnahmejahres bei den Beruflichen Schulen Berta Jourdan eingegangen sein (Datum des Eingangsstempels).

Liegen bis zum 30. April mehr Bewerbungen vor, als Ausbildungsplätze eingerichtet werden können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. ein Lebenslauf in tabellarischer Form.
2. ein Lichtbild neueren Datums
3. das Zeugnis des Mittleren Abschlusses in beglaubigter Kopie oder das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
4. Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Nachweis über Rötel-Immunität (Röteln-Titer)

Die Aufnahmeentscheidung wird spätestens im Mai des Aufnahmejahres getroffen, wobei die ersten Zusagen bereits im März erfolgen.

Finanzierung

Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt.

Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach den Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG, Amt für Ausbildungsförderung - in Frankfurt/Main: Seehofstraße 43) beantragt werden.

Praktika / Schwerpunktbildung

Im ersten Ausbildungsjahr werden zwei Praktika (Dauer 3 bzw. 4 Wochen) in einer geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtung durchgeführt.

Im zweiten Jahr der Ausbildung erfolgt eine Schwerpunktbildung in den Bereichen Sozialpädagogik oder Sozialpflege.

Gegen Ende des ersten Ausbildungsjahres entscheidet sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler für den Schwerpunkt, den er im 2. Ausbildungsjahr vertiefen möchte und sucht sich in Absprache mit der Schule einen geeigneten Jahrespraktikumsplatz.

Das Jahrespraktikum kann im Schwerpunkt Sozialpädagogik z.B. in einer Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort absolviert werden. Im Schwerpunkt Sozialpflege kann das Praktikum z.B. in einer Altenwohnanlage , einer Sozialstation oder im Krankenhaus stattfinden.

Somit wird im zweiten Ausbildungsjahr an 3 Tagen in der Woche in einer geeigneten sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Einrichtung gearbeitet und an 2 Tagen die Schule besucht.

Prüfungen / Berufsabschluss

Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Prüfungsteil besteht, ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Sozialassistentin
Staatlich geprüfter Sozialassistent

Schwerpunkt: Sozialpädagogik bzw. Sozialpflege

zu führen.

Mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent Schwerpunkt Sozialpädagogik bzw. Sozialpflege hat man die Zugangsvoraussetzungen erworben für die Fachschule für Sozialpädagogik, die zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher führt, für die Fachschule für Sozialwirtschaft, die zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin / zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger führt, und zum Besuch der Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen Form B, die zur allgemeinen Fachhochschulreife führt. Eine Berufstätigkeit ist mit dem Abschluss noch nicht möglich, d.h. weiterqualifizierende Bildungsgänge müssen besucht werden.


Stand: Februar 2008

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