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Aufnahmevoraussetzungen
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| 1. | das Abschlusszeugnis der Realschule |
| 2. | das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe oder |
| 3. | das Abschlusszeugnis einer Höheren Berufsfachschule im Lande Hessen oder |
| 4. | ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis |
In die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz kann man nur aufgenommen werden, wenn man zu Beginn des Schuljahres noch nicht das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die gesundheitliche Eignung für diese Ausbildung ist durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die auch den Nachweis über den Röteln-Titer beinhalten muss, nachzuweisen. Die dadurch entstehenden Kosten hat die Bewerberin bzw. der Bewerber selbst zu tragen.
Die Bewerbung zur Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz muss bis zum 30. April des Aufnahmejahres bei den Beruflichen Schulen Berta Jourdan eingegangen sein (Datum des Eingangsstempels).
Liegen bis zum 30. April mehr Bewerbungen vor, als Ausbildungsplätze eingerichtet werden können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
| 1. | ein Lebenslauf in tabellarischer Form. |
| 2. | ein Lichtbild neueren Datums |
| 3. | das Zeugnis des Mittleren Abschlusses in beglaubigter Kopie oder das Halbjahreszeugnis der 10. Klasse |
| 4. | Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Nachweis über Rötel-Immunität (Röteln-Titer) |
Die Aufnahmeentscheidung wird spätestens im Mai des Aufnahmejahres getroffen, wobei die ersten Zusagen bereits im März erfolgen.
Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach den Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG, Amt für Ausbildungsförderung - in Frankfurt/Main: Seehofstraße 43) beantragt werden.
Im ersten Ausbildungsjahr werden zwei Praktika (Dauer 3 bzw. 4 Wochen) in einer geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtung durchgeführt.
Im zweiten Jahr der Ausbildung erfolgt eine Schwerpunktbildung in den Bereichen Sozialpädagogik oder Sozialpflege.
Gegen Ende des ersten Ausbildungsjahres entscheidet sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler für den Schwerpunkt, den er im 2. Ausbildungsjahr vertiefen möchte und sucht sich in Absprache mit der Schule einen geeigneten Jahrespraktikumsplatz.
Das Jahrespraktikum kann im Schwerpunkt Sozialpädagogik z.B. in einer Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort absolviert werden. Im Schwerpunkt Sozialpflege kann das Praktikum z.B. in einer Altenwohnanlage , einer Sozialstation oder im Krankenhaus stattfinden.
Somit wird im zweiten Ausbildungsjahr an 3 Tagen in der Woche in einer geeigneten sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Einrichtung gearbeitet und an 2 Tagen die Schule besucht.
Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Prüfungsteil besteht, ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Sozialassistentin
Staatlich geprüfter Sozialassistent
Schwerpunkt: Sozialpädagogik bzw. Sozialpflege
zu führen.
Mit dem Berufsabschluss Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent Schwerpunkt Sozialpädagogik bzw. Sozialpflege hat man die Zugangsvoraussetzungen erworben für die Fachschule für Sozialpädagogik, die zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher führt, für die Fachschule für Sozialwirtschaft, die zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin / zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger führt, und zum Besuch der Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen Form B, die zur allgemeinen Fachhochschulreife führt. Eine Berufstätigkeit ist mit dem Abschluss noch nicht möglich, d.h. weiterqualifizierende Bildungsgänge müssen besucht werden.
Stand: Februar 2008
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