|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wahlpflichtunterricht: 3 Wochenstunden, verteilt auf zwei Jahre. Wahlunterricht: 3 Wochenstunden, verteilt auf zwei Jahre. Betriebspraktikum: Für ein Betriebspraktikum, das in der Regel im 2. Halbjahr des ersten Jahres stattfindet, stehen aus dem Berufsbildenden Lernbereich 4 Wochenstunden zur Verfügung. Berufsausbildung / berufliche Grundbildung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1a. | Hauptschulabschluss mit folgenden Notenbedingungen: | ||||
| |||||
| 1b. | Qualifizierender Hauptschulabschluss: Liegt dieser vor, sind die Notenbedingungen erfüllt. | ||||
| Bei Bewerber/innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in der Jahrgangsstufe 9 befinden und den Hauptschulabschluss erst am Schuljahresende erweben werden, werden die Noten des letzten Halbjahreszeugnisses für die Entscheidung herangezogen. | |||||
| 2. | Das 18.Lebensjahr darf bei Eintritt in die zweijährige Berufsfachschule noch nicht vollendet sein. | ||||
| 3. | Eine Eignung für die gewählte zweijährige Berufsfachschule, nachgewiesen durch ein Gutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule. |
Bewerber/innen, die schon eine zweijährige Berufsfachschule in einer anderen Berufsrichtung / in einem anderen Berufsfeld mehr als ein Jahr besucht haben oder die eine duale Ausbildung absolviert haben, können nicht aufgenommen werden.
Über Ausnahmen von den Anforderungen entscheidet die Schulleiterin im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt und der abgebenden Schule.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die bisher besuchte Schule bis spätestens zum 30. April. Der Anmeldung beizufügen sind eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses, das Gutachten der Klassenkonferenz und einen tabellarischen Lebenslauf mit einem Lichtbild neueren Datums.
Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin der Beruflichen Schulen Berta Jourdan. Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt bis spätestens zum 15. Mai.
Bewerber/innen, die sich mit dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 bewerben, erhalten zunächst eine vorläufige Entscheidung, die bei Vorlage des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss – spätestens eine Woche nach Erhalt dieses Zeugnisses – endgültig wird.
An den Beruflichen Schulen Berta Jourdan in Frankfurt/M. existiert die zweijährige Berufsfachschule in den Berufsrichtungen
sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe
und im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft.
Außerdem existieren die folgenden Berufsfelder in Frankfurt an zweijährigen Berufsfachschulen:
| Bautechnik, Holztechnik (Philipp-Holzmann-Schule) | |
| Berufsrichtung medizinisch-technische und krankenpflegerische Berufe (Julius-Leber-Schule) | |
| Drucktechnik (Gutenbergschule) | |
| Elektrotechnik (Werner-von-Siemens-Schule) | |
| Ernährung / Hauswirtschaft (Bergius-Schule) | |
| Farbtechnik / Raumgestaltung (Gutenbergschule) | |
| Körperpflege (Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode) | |
| Metalltechnik (Heinrich-Kleyer-Schule) | |
| Textiltechnik und Bekleidung (Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode) | |
| Wirtschaft und Verwaltung (Franz-Böhm-Schule / Bethmannschuleschule / Klingerschule / Ludwig-Erhard-Schule / Hans-Böckler-Schule) |
Nach dem ersten Jahr erfolgt eine Versetzungsentscheidung in das zweite Ausbildungsjahr.
Versetzt in das zweite Ausbildungsjahr wird, wer in allen Fächern des allgemein bildenden Lernbereiches und im berufsbildenden Lernbereich mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Im allgemeinbildenden Lernbereich kann eine mangelhafte Leistung in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik durch zwei befriedigende Leistungen in diesen Fächern oder durch eine gute Leistung in diesen Fächern oder durch mindestens gute Leistungen im beruflichen Lernbereich ausgeglichen werden.
Eine mangelhafte Leistung in einem der sonstigen Fächer kann durch mindestens befriedigende Leistungen im allgemein bildenden oder im beruflichen Lernbereich ausgeglichen werden.
Eine mangelhafte Leistung im berufsbildenden Lernbereich oder ein ungenügende Leistung in irgendeinem Lernbereich können nicht ausgeglichen werden.
Die Abschlussprüfung im zweiten Ausbildungsjahre umfasst eine Projektprüfung, eine schriftliche Prüfung und Einzelfällen auch eine mündliche Prüfung.
Vornoten: Die Leistungen des zweiten Halbjahres unter Berücksichtigung der Entwicklung im ganzen zweiten Jahr gehen als Vornoten in die Prüfung ein.
Schriftliche Prüfung: Die schriftliche Prüfung umfasst Arbeiten in den Fächern Deutsch (120 Minuten), Englisch (120 Minuten), Mathematik (120 Minuten) sowie eine Arbeit aus dem berufsbildenden Lernbereich (180 Minuten).
Projektprüfung: Die Projektprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr vor den Osterferien statt mit einer Aufgabenstellung aus den Lernfeldern. Die Prüfung besteht aus einer Durchführungsphase und aus einer Präsentationsphase.
Mündliche Prüfung: Eine mündliche Prüfung findet nur statt, wenn die jeweilige Prüfungsleistung von der Vornote so abweicht, dass keine eindeutige Endnote gegeben werden kann, oder wenn eine Verbesserung einer Vornote in einem nicht schriftlich geprüften Fach möglich ist.
Prüfungsergebnis: Die Endnoten werden aus den Vornoten und den Ergebnissen der Prüfungen festgelegt. In den Fächern, in denen keine Prüfung stattgefunden hat, sind die Vornoten die Endnoten.
Einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden hat und in allen Fächern des allgemein bildenden Lernbereichs und im berufsbildenden Lernbereich mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat. Die Ausgleichsregelung bei nichtausreichenden Leistungen entspricht der Ausgleichsregelung bei der Versetzung.
Bewerber/innen, deren Schulzeit länger zurück liegt, können als Externe an der Abschlussprüfung der zweijährigen Berufsfachschule teilnehmen, um so einen dem Mittleren Abschluss gleichgestellten Schulabschluss zu erwerben, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
| die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein und | |
| in Hessen den ersten Wohnsitz oder den ständigen Arbeitsplatz haben und | |
| ein erfolgreich abgeschlossenes Berufsgrundbildungsjahr oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mindestens jedoch eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf nachweisen können. |
Der Antrag auf Zulassung ist spätestens sechs Monate vor Ende des Schuljahres bei dem für den Wohnsitz oder den Arbeitsort der Antragsstellerin / des Antragsstellers zuständigen Staatlichen Schulamt zu stellen. Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet dann das Staatliche Schulamt.
Stand: Februar 2008
|