Berufliche Schulen Berta Jourdan

Frankfurt am Main

Berufliche Schulen Berta Jourdan  


Zweijährige Berufsfachschule
Berufsrichtung sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe
Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft

Information über die zweijährige Berufsfachschule

(Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an zweijährigen Berufsfachschulen vom 21. Februar 2006, ABl. 3/06 S. 179 ff)

Beratung
Berufsrichtung Sozialpflegerische
und sozialpädagogische Berufe

Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft
Mittlerer Abschluss
Lernorganisation
Berufsausbildung / berufliche Grundbildung
Anmeldung / Zugangsvoraussetzungen / Aufnahme
Berufsrichtung / Berufsfelder
Versetzungsentscheidung
Abschlussprüfung
Externenprüfung

An den Beruflichen Schulen Berta Jourdan in Frankfurt/M. existiert die zweijährige Berufsfachschule in der Berufsrichtung

sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe
sowie im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft.

Beide führen zu einem schulischen Abschluss, der dem Mittleren Abschluss gleichgestellt ist. Gleichzeitig wird in der jeweiligen Berufsrichtung / im Berufsfeld eine berufliche Grundbildung vermittelt.

Die Anmeldung erfolgt durch die bisher besuchte Schule bis spätestens zum 30. April. Zu beachten sind hier die Zugangsvoraussetzungen.

Die Aufnahme erfolgt einmal im Jahr jeweils zum Schuljahresbeginn. Die Ausbildung umfasst zwei Jahre, die als Einheit zu sehen sind. Ein Wechsel der Berufsrichtung oder des Berufsfeldes zwischendrin ist nicht möglich.

Nach dem ersten Jahr erfolgt eine Versetzungsentscheidung in das zweite Ausbildungsjahr.

Am Ende des zweiten Jahres findet eine Abschlussprüfung statt. Diese Prüfung kann auch als Externenprüfung durchgeführt werden.

Beratung 

An den Beruflichen Schulen Berta Jourdan besteht eine Beratungsmöglichkeit durch den Abteilungsleiter für die zweijährige Berufsfachschule, Herrn Kress, während der wöchentlichen Sprechstunde (dienstags von 11:30 bis 13:00 Uhr im Raum 102) oder nach Vereinbarung.

Berufsrichtung Sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe 

Die zweijährige Berufsfachschule Berufsrichtung sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe bereitet auf eine Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin / zum Staatlich geprüften Sozialassistenten vor die wiederum entweder in der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher mündet oder an die sich die Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen Form B mit dem Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife anschließt.

Bei guten Leistungen kann auch nach der zweijährigen Berufsfachschule eine zweijährige Fachoberschule (Form A) z.B. in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Gestaltung oder Gesundheit besucht werden mit dem Ziel, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Aufnahme in die Gymnasiale Oberstufe eines allgemeinen oder eines beruflichen Gymnasium möglich.

Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft 

Die zweijährige Berufsfachschule Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft bereitet auf eine Ausbildung zur Köchin / zum Koch, zur Restaurantfachfrau / zum Restaurantfachmann, zur Hotelfachfrau / zum Hotelfachmann, zur Fachfrau für Systemgastronomie / zum Fachmann für Systemgastronomie, zur Assistentin in der Systemgastronomie / zum Assistenten in der Systemgastronomie oder zur Fachkraft im Gastgewerbe vor.

Bei guten Leistungen kann auch nach der zweijährigen Berufsfachschule eine zweijährige Fachoberschule (Form A) z.B. in der Fachrichtung Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Ernährung und Hauswirtschaft besucht werden mit dem Ziel, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Aufnahme in die Gymnasiale Oberstufe eines allgemeinen oder eines beruflichen Gymnasium möglich.

Mittlerer Abschluss 

Der schulische Abschluss ist dem Mittleren Abschluss gleichgestellt und berechtigt zum Besuch der zweijährigen Fachoberschule Form A. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist eine Aufnahme in die Gymnasiale Oberstufe eines allgemeinen oder eines beruflichen Gymnasium möglich. Oder es schließt sich eine Berufsausbildung an.

Lernorganisation 

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre, die eine Einheit bilden. Ein Wechsel der Berufsrichtung oder des Berufsfeldes während dieser Zeit ist nicht möglich. Ebenso ausgeschlossen ist die Aufnahme in die laufende Ausbildung. Nach dem erfolgreichen Besuch des ersten Ausbildungsjahres erfolgt die Versetzung in das zweite Jahr. Am Ende des zweiten Jahres wird eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen Teil, einer Projektprüfung und eventuell auch aus einem mündlichen Teil besteht.

Die Stundentafel

Pflichtunterricht:

1. Allgemeinbildender Unterricht
FächerWochenstunden
Deutsch6
Englisch6
Mathematik6
Naturwissenschaften4
Politik und Wirtschaft3
Religion2
Sport2
Summe29

2. Berufsbildender Unterricht
LernfelderWochenstunden
Der Unterricht erfolgt nach Lernfeldern (siehe Anhang)28
Summe28

Wahlpflichtunterricht: 3 Wochenstunden, verteilt auf zwei Jahre.

Wahlunterricht: 3 Wochenstunden, verteilt auf zwei Jahre.

Betriebspraktikum: Für ein Betriebspraktikum, das in der Regel im 2. Halbjahr des ersten Jahres stattfindet, stehen aus dem Berufsbildenden Lernbereich 4 Wochenstunden zur Verfügung.

Berufsausbildung / berufliche Grundbildung 

Die zweijährige Berufsfachschule Berufsrichtung sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe bereitet auf eine Ausbildung zur Staatlich geprüften Sozialassistentin / zum Staatlich geprüften Sozialassistenten vor die wiederum entweder in der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin / zum Staatlich anerkannten Erzieher mündet oder an die sich die Fachoberschule Schwerpunkt Sozialwesen Form B mit dem Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife anschließt.

Der erfolgreiche Besuch der zweijährigen Berufsfachschule ermöglicht an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan den Übergang in die Berufsfachschule für Systemgastronomie (Ausbildung zur / zum Staatlich geprüften Assistentin / Assistenten in der Systemgastronomie ) oder in die Berufsfachschule für Sozialassistenz (Ausbildung zur / zum Staatlich geprüften Sozialassistentin / Sozialassistenten).

Anmeldung / Zugangsvoraussetzungen / Aufnahme 

Aufnahmevoraussetzungen

1a. Hauptschulabschluss mit folgenden Notenbedingungen:
 
  in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik müssen die erbrachten Leistungen mindestens zweimal befriedigend und keine Leistung schlechter als ausreichend sein und
  der Durchschnitt in den übrigen Fächern muss mindestens befriedigend sein.
1b. Qualifizierender Hauptschulabschluss: Liegt dieser vor, sind die Notenbedingungen erfüllt.
 Bei Bewerber/innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in der Jahrgangsstufe 9 befinden und den Hauptschulabschluss erst am Schuljahresende erweben werden, werden die Noten des letzten Halbjahreszeugnisses für die Entscheidung herangezogen.
2. Das 18.Lebensjahr darf bei Eintritt in die zweijährige Berufsfachschule noch nicht vollendet sein.
3. Eine Eignung für die gewählte zweijährige Berufsfachschule, nachgewiesen durch ein Gutachten der Klassenkonferenz der abgebenden Schule.

Bewerber/innen, die schon eine zweijährige Berufsfachschule in einer anderen Berufsrichtung / in einem anderen Berufsfeld mehr als ein Jahr besucht haben oder die eine duale Ausbildung absolviert haben, können nicht aufgenommen werden.

Über Ausnahmen von den Anforderungen entscheidet die Schulleiterin im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt und der abgebenden Schule.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch die bisher besuchte Schule bis spätestens zum 30. April. Der Anmeldung beizufügen sind eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses, das Gutachten der Klassenkonferenz und einen tabellarischen Lebenslauf mit einem Lichtbild neueren Datums.

Aufnahme

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin der Beruflichen Schulen Berta Jourdan. Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt bis spätestens zum 15. Mai.

Bewerber/innen, die sich mit dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 bewerben, erhalten zunächst eine vorläufige Entscheidung, die bei Vorlage des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss – spätestens eine Woche nach Erhalt dieses Zeugnisses – endgültig wird.

Berufsrichtung / Berufsfelder 

An den Beruflichen Schulen Berta Jourdan in Frankfurt/M. existiert die zweijährige Berufsfachschule in den Berufsrichtungen

sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe
und im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft.

Außerdem existieren die folgenden Berufsfelder in Frankfurt an zweijährigen Berufsfachschulen:

  Bautechnik, Holztechnik (Philipp-Holzmann-Schule)
  Berufsrichtung medizinisch-technische und krankenpflegerische Berufe (Julius-Leber-Schule)
  Drucktechnik (Gutenbergschule)
  Elektrotechnik (Werner-von-Siemens-Schule)
  Ernährung / Hauswirtschaft (Bergius-Schule)
  Farbtechnik / Raumgestaltung (Gutenbergschule)
  Körperpflege (Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode)
  Metalltechnik (Heinrich-Kleyer-Schule)
  Textiltechnik und Bekleidung (Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode)
  Wirtschaft und Verwaltung (Franz-Böhm-Schule / Bethmannschuleschule / Klingerschule / Ludwig-Erhard-Schule / Hans-Böckler-Schule)

Versetzungsentscheidung 

Nach dem ersten Jahr erfolgt eine Versetzungsentscheidung in das zweite Ausbildungsjahr.

Versetzt in das zweite Ausbildungsjahr wird, wer in allen Fächern des allgemein bildenden Lernbereiches und im berufsbildenden Lernbereich mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Im allgemeinbildenden Lernbereich kann eine mangelhafte Leistung in den Fächern Deutsch, Englisch oder Mathematik durch zwei befriedigende Leistungen in diesen Fächern oder durch eine gute Leistung in diesen Fächern oder durch mindestens gute Leistungen im beruflichen Lernbereich ausgeglichen werden.

Eine mangelhafte Leistung in einem der sonstigen Fächer kann durch mindestens befriedigende Leistungen im allgemein bildenden oder im beruflichen Lernbereich ausgeglichen werden.

Eine mangelhafte Leistung im berufsbildenden Lernbereich oder ein ungenügende Leistung in irgendeinem Lernbereich können nicht ausgeglichen werden.

Abschlussprüfung 

Die Abschlussprüfung im zweiten Ausbildungsjahre umfasst eine Projektprüfung, eine schriftliche Prüfung und Einzelfällen auch eine mündliche Prüfung.

Vornoten: Die Leistungen des zweiten Halbjahres unter Berücksichtigung der Entwicklung im ganzen zweiten Jahr gehen als Vornoten in die Prüfung ein.

Schriftliche Prüfung: Die schriftliche Prüfung umfasst Arbeiten in den Fächern Deutsch (120 Minuten), Englisch (120 Minuten), Mathematik (120 Minuten) sowie eine Arbeit aus dem berufsbildenden Lernbereich (180 Minuten).

Projektprüfung: Die Projektprüfung findet im zweiten Ausbildungsjahr vor den Osterferien statt mit einer Aufgabenstellung aus den Lernfeldern. Die Prüfung besteht aus einer Durchführungsphase und aus einer Präsentationsphase.

Mündliche Prüfung: Eine mündliche Prüfung findet nur statt, wenn die jeweilige Prüfungsleistung von der Vornote so abweicht, dass keine eindeutige Endnote gegeben werden kann, oder wenn eine Verbesserung einer Vornote in einem nicht schriftlich geprüften Fach möglich ist.

Prüfungsergebnis: Die Endnoten werden aus den Vornoten und den Ergebnissen der Prüfungen festgelegt. In den Fächern, in denen keine Prüfung stattgefunden hat, sind die Vornoten die Endnoten.

Einen dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden hat und in allen Fächern des allgemein bildenden Lernbereichs und im berufsbildenden Lernbereich mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat. Die Ausgleichsregelung bei nichtausreichenden Leistungen entspricht der Ausgleichsregelung bei der Versetzung.

Externenprüfung 

Bewerber/innen, deren Schulzeit länger zurück liegt, können als Externe an der Abschlussprüfung der zweijährigen Berufsfachschule teilnehmen, um so einen dem Mittleren Abschluss gleichgestellten Schulabschluss zu erwerben, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein und
  in Hessen den ersten Wohnsitz oder den ständigen Arbeitsplatz haben und
  ein erfolgreich abgeschlossenes Berufsgrundbildungsjahr oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mindestens jedoch eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf nachweisen können.

Der Antrag auf Zulassung ist spätestens sechs Monate vor Ende des Schuljahres bei dem für den Wohnsitz oder den Arbeitsort der Antragsstellerin / des Antragsstellers zuständigen Staatlichen Schulamt zu stellen. Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet dann das Staatliche Schulamt.


Stand: Februar 2008

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